Brandschutz im Bauwesen

-wichtige Informationen für Ihre Halle zum Brandschutz-

Der bauliche Brandschutz ist in der DIN 4102 Blatt 4 geregelt.

Es gibt folgende Baustoffklassen:

 

Baustoffklasse A nicht brennbar                (nicht feuerhemmend)

 

Baustoffklasse B brennbar                         (feuerhemmend in bestimmten

                                                                       Dimensionen  F30, F60)

 

Baustoffklasse B1 schwer entflammbar    (nicht feuerhemmend)

 

Baustoffklasse B2 normal entflammbar    (nicht feuerhemmend)

 

Baustoffklasse B3 leicht entflammbar       (nicht feuerhemmend)

 

Holz ist ein Baustoff der Klasse B.

 

Die primäre Forderung des Brandschutzes ist die Erhaltung und der Schutz menschlichen Lebens als unersetzbares Gut.

Erst in 2. Linie steht die Erhaltung der Sachwerte (Versicherungsschutz).

 

Es ist allgemein bekannt, dass sehr kleine Holzquerschnitte aufgrund des Verhältnisses der Oberfläche zum Volumen gut brennen, große Querschnitte haben eine verhältnismäßig kleine Oberfläche zum Holzvolumen. Das heißt, der für die Verbrennung nötige Sauerstoff steht nur unzureichend zur Verfügung.

Zusätzlich geht eine Wärmeübertragung 300 bis 400 mal langsamer als z.B. in Stahl vor sich.

Außerdem schützt eine entstehende Holzkohleschicht als „Sauerstoffbremse“ den verbleibenden Restquerschnitt.

Für die Klassifizierung der Eingruppierungen von Baustoffen gilt die Einheitstemperatur von 880 Grad Celsius.

 

Ohne Versagen muss ein Bauteil mindestens 30 Minuten dieser Einheitstemperatur widerstehen, d.h. es muss nach 30 Min. Einwirkungszeit der Einheitstemperatur die einfache rechnerische Tragfähigkeit (ohne Zusatzlasten) haben, um die Eigenschaft F30 zu erfüllen.

Bauteile, die diese Anforderungen nicht erfüllen können, gelten nicht als feuerhemmend.

Dieses gilt auch, wenn der Baustoff selbst nicht brennbar ist

(Baustoffklasse A).

 

Zum Vergleich:

Ein verleimter Holzträger mit einem Querschnitt von 12 x 45 cm hat nach einer Abbrandzeit von 30 Min. noch die einfache rechnerische Tragfähigkeit, während ein Stahlträger bereits bei 550° nach ca. 5 Min., bedingt durch die schnelle Temperaturübertragung, seine Tragfähigkeit verliert.

 

(Volksmund: "Schmiede das Eisen, solange es heiß ist")

 

Die DIN 4102 Teil 4 hat nachfolgende feuerhemmende Klassifizierung F30, F60, F90, pp.

Die Zahlenangabe bezieht sich auf die Einwirkungszeit der Referenztemperatur in Minuten.

Je nach Querschnittsvolumen sind diese Anforderungen im Holzbau erfüllbar.

Berechnungsverfahren als sogenannte "Heiße Bemessung" können erstellt werden.

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